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Jeder Kinderunfall ist einer zu viel. Die AUVA-Schulwegunfallstatistik veranschaulicht, dass sich die meisten Unfälle von Schüler:innen morgens zwischen 7:00 und 8:00 Uhr ereignen. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich die Kinder auf ihrem Weg in die Schule. Eine weitere Unfallhäufigkeit zeichnet sich in der Zeit zwischen 12:00 bis 13:00 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr ab, zu welcher für viele Kinder die Schule endet (siehe Grafik). Die meisten Unfälle geschehen unter der Woche an Montagen (302 Unfälle) und Dienstagen (301 Unfälle), während sich an Donnerstagen (265 Unfälle) die wenigsten Unfälle ereignen.
Quelle: Schulwegunfälle nach Uhrzeiten, AUVA-Schulwegunfallstatistik 2023
Eine mögliche und bewährte Präventionsmaßnahme für mehr Sicherheit der Kinder während ihres Schulweges, ist die Einrichtung eines Schülerlots:innen-Dienstes, welchen es bereits seit 1964 in Österreich gibt.
Schülerlots:innen sind meistens ältere Schüler:innen, die Aufgabe kann jedoch auch von erwachsenen Personen übernommen werden. Sowohl vor Unterrichtsbeginn als auch nach Unterrichtsende helfen Schülerlots:innen jüngeren Schulkindern beim Überqueren von Kreuzungen, die nicht mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet sind.
Schülerlots:innen tragen Schutzausrüstung wie eine weiße oder gelbe Jacke oder Mantel mit Streifen aus reflektierendem Material oder eine Warnweste und Mütze und sind mit einem Signalstab, der mit beidseitig rückstrahlender oder in der Mitte beleuchteter Scheibe und mit rückstrahlendem Rand versehen ist, ausgestattet. Bei Dunkelheit muss die Scheibe im Scheinwerferlicht auf eine Entfernung von 200 m sichtbar rot rückstrahlen oder rotes Licht ausstrahlen.
Geeignete Personen erhalten nach einer Schulung von der Polizei einen Berechtigungsausweis, der sie für diese Aufgabe bevollmächtigt. Damit sich jüngere Kinder auf den Schülerlots:innen-Dienst verlassen können, erfordert dieser Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
Will ein Kind die Fahrbahn überqueren, werden die Verkehrsteilnehmer:innen per Signal von dem/der Schülerlots:in auf diese Absicht aufmerksam gemacht. Allerdings dürfen Schülerlots:innen den Verkehr rechtlich gesehen nicht direkt anhalten. Schülerlots:innen müssen darauf achten, dass Kinder den Schutzweg nicht mehr betreten, wenn es die Verkehrssituation nicht mehr zulässt, indem sie die Fahrbahn nicht mehr durch Zeichengebung freigeben. Erst wenn die Fahrbahnquerung sicher möglich ist, gehen sie voran und sichern den Übergang mit ausgestreckten Armen und Signalstab.
Des Weiteren müssen sie auf die wetterbedingten Gegebenheiten wie Regen, Schnee, glatte Fahrbahn, Dunkelheit oder Nebel bei ihrer Einschätzung Rücksicht nehmen. Dementsprechend haben sie die Fahrbahn erst zu betreten und diese zu sichern, wenn dies die Entfernung der Fahrzeuge sicher zulässt. Solche konkreten Fixpunkte werden in der Einschulung der Schülerlots:innen von der Polizei festgelegt.
Unsere Tipps an Sie
Erklären Sie ihrem Kind die Funktion von Schülerlots:innen und der Verkehrspolizei vor allem, wenn auf dem Schulweg Ihres Kindes diese Sicherung angeboten wird.
Wenn Sie die Einrichtung eines Schülerlots:innen-Dienstes auch auf dem Schulweg Ihres Kindes für sinnvoll halten, können Sie sich an die Direktion der Schule wenden. Diese kann der zuständigen Bezirksvewaltungsbehörde eine Sicherung durch den Schülerlots:innen-Dienst vorschlagen. Nach Klärung aller verkehrstechnischer Rahmenbedingungen und eines Begutachtungsverfahrens kann die Behörde Schülerlots:innen genehmigen.
In der StVO von 1960 ist die Schulwegsicherung gesetzlich geregelt, den genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen.