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Ihr Kind hat in sicherer Umgebung Fahrradfahren gelernt und nun möchten Sie auch mit dem Rad unterwegs sein und Ihre alltäglichen Wege gemeinsam bestreiten. Nicht immer ist es möglich, durchgehend auf Radwegen zu fahren. Auch das auf der Fahrbahn Fahren will gelernt werden, hierfür gibt es einige Regelungen, die zu beachten sind. Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrende seit Oktober 2022 unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinanderfahren [1].
Das Nebeneinanderfahren ist auf folgenden Straßen erlaubt:
- Fahrradstraßen, Radwegen, Wohnstraßen, Begegnungszonen,
- in Fußgängerzonen – wenn das Befahren mit Rädern erlaubt ist – und
- auf Fahrbahnen, bei denen die Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h gilt – und das Radfahren erlaubt ist.
Dies gilt für Kinder unter 12 Jahren, die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Nicht erlaubt ist das Nebeneinanderfahren auf Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung.
Als Fahrradfahrende müssen Sie darauf achten, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht am Überholen behindern. Das Nebeneinanderfahren ist auch nur erlaubt, wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt und niemand gefährdet wird.
Mit dieser Regelung, nebeneinanderzufahren, können Sie Ihr Kind im Straßenverkehr besser anleiten und begleiten und so Ihrem Kind das Radfahren auf Fahrbahnen besser und vor allem sicherer lernen, da Sie es im Blick und ggf. in Griffweite haben.
Unsere Tipps an Sie
Wir empfehlen zum Üben ausreichend Zeit einzuplanen und auf das Fahren während der Stoßzeiten zu verzichten. Auch das eher enge Nebeneinanderfahren will gelernt und geübt werden, benützen Sie dazu breite Radwege und wenig Verkehrsaufkommen.