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Bei manchen Kreuzungen ist es Radfahrenden seit der 33. StVO-Novelle, welche am 01.10.2022 in Kraft getreten ist, erlaubt, nach einem Stopp bei Rot geradeaus weiterzufahren (bei T-Kreuzungen) oder rechts abzubiegen. Angezeigt wird diese Erlaubnis durch diese beiden oder eine der beiden Zusatztafeln, die neben einem roten Lichtzeichen montiert sind.
Quelle: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/rvs-gruenpfeil-im-radverkehr.html
Vor allem bei Kreuzungen, bei denen Radwege vor und nach der Kreuzung vorhanden sind, soll dies möglich sein. Diese Regelung ist eine Kann-Bestimmung, das bedeutet, man muss nicht bei Rot weiterfahren. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.
Aus verkehrspsychologischer Sicht ist dieses Aufweichen der Regel „Rot bedeutet immer Stopp“ für Kinder schwierig. Eine einfache Regel ist leicht erlernbar und fördert Orientierung und Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist zu überlegen, wie man Kindern vermittelt, dass bei Rot das Stehenbleiben nicht immer für alle Verkehrsteilnehmer:innen gilt und es sogar manchmal bedeutet, dass man selbst fahren darf.
Unsere Tipps an Sie
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad im Straßenverkehr begleiten und es mit allen Besonderheiten und möglichen Gefahren vertraut machen, bevor es allein unterwegs ist. Nützen Sie, so wie beim Gehen auch, die Methode des kommentierten Fahrradfahrens, indem Sie Ihr Kind ermutigen, Ihnen zu sagen, was es sieht und worauf es achten muss.
Natürlich müssen Sie die Fähigkeiten Ihres Kindes selbst einschätzen, wir empfehlen dennoch, Ihrem Kind weiterhin zu lernen, dass Rot immer Stopp bedeutet und man stehenbleiben muss. Sie können so verhindern, dass diese Regelung zu unnötigen Verwirrungen und möglichen Gefahrensituationen Ihres Kindes beiträgt.